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Im polnischen Reichstag, dem Sejm, hatte jeder Abgeordneter in dem 17. und 18. Jahrhundert das Recht, durch seinen Einspruch (Veto) einen Beschluss zu verhindern oder zu Fall zu bringen.
Erstmals benutzt wurde das Liberum Veto 1652. In der Folge war der Sejm ca. sehr selten in der Lage, wichtige Beschlüsse zu fassen. Der niedrige Adel (Schlachta) wehrte sich verbissen gegen Versuche, das Liberum Veto abzuschaffen.
Mehrfach wurde dem Sejm ein Redeverbot verhängt, 1764 war das Liberum Veto faktisch abgeschafft, 1791 auch offiziell. Dies geschah aber zu spät, um den Untergang Polens in den Polnischen Teilungen noch aufzuhalten.
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